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	<title>Kommentare zu: Hat die Wahlordnung keine Gültigkeit Herr Fischer? Analysen des Wahlvorgangs  eines Wahlhelfers in Leipzig…</title>
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	<description>Markus Kowollik</description>
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		<title>Von: Philipp Guhr</title>
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		<dc:creator>Philipp Guhr</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Oct 2009 15:23:16 +0000</pubDate>
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		<description>Nach § 56 Abs. 3 Bundeswahlordung ist es nicht erforderlich, dass der Wahlvorstand vom Wähler verlangt, sich auszuweisen. Ich würde mir da aber auch eine Änderung wünschen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html

In der Hinsicht also kein Fehler.

Ansonsten ist da aber wohl einiges schiefgelaufen.
Einfach zu vergessen, zu prüfen, ob die Wahlurne leer ist, geht z.B. nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach § 56 Abs. 3 Bundeswahlordung ist es nicht erforderlich, dass der Wahlvorstand vom Wähler verlangt, sich auszuweisen. Ich würde mir da aber auch eine Änderung wünschen.</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html" rel="nofollow">http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html</a></p>
<p>In der Hinsicht also kein Fehler.</p>
<p>Ansonsten ist da aber wohl einiges schiefgelaufen.<br />
Einfach zu vergessen, zu prüfen, ob die Wahlurne leer ist, geht z.B. nicht.</p>
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