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Hat die Wahlordnung keine Gültigkeit Herr Fischer? Analysen des Wahlvorgangs eines Wahlhelfers in Leipzig…

Hiermit veröffentliche ich (der Verfasser dieses Blogs) meine persönliche Auswertung meiner Erfahrungen als Wahlhelfer in einem Leipziger Wahllokal. Dieser Bericht ist demnach auch klar subjektiv und soll in keiner Weise eine Diffamierung von Wahlvorständen darstellen, noch als repräsentativer Bericht über den generellen Wahlablauf in Leipzig dienen.

Nachdem ich als vehementer Gegner von computergestützten Wahlen aufgrund der vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten von Wahlcomputern und der mangelnden Überprüfbarkeit so durchgeführter Wahlen das Wahlsystem mit Zettel und Stift als das einzig Wahre ansehe, bin ich dem Aufruf der Stadt Leipzig sich als Wahlhelfer zu melden gerne nachgekommen. Aufgrund des Respekts vor der damit verbundenen Verantwortung meldete ich mich als Beisitzer – und war somit über den mangelnden Respekt vor der Aufgabe von Seiten meines Wahlvorstehers, seiner Vertreterin und der anderen Mitglieder des Wahlvorstandes entsetzt.

unversiegelte WahlurneAngefangen hat es bei der Landtagswahl morgens beim Eröffnen des Wahllokals: Anstatt die Urne wie laut Wahlordnung vorgeschrieben vor Eröffnung des Wahllokals vor den Augen des gesamten Wahlvorstands in Augenschein zu nehmen und zu verschließen, vergaß der Wahlvorsteher dies, und erledigte dies erst im Lauf des Vormittags. Erst in diesem Zusammenhang fiel mir dann auf, dass die Wahlurnen in Leipzig offensichtlich nicht versiegelt werden, sondern nur mit einem Vorhängeschloss, zu welchem sich der Schlüssel den ganzen Tag im Wahllokal befindet, verschlossen werden. Eigentlich auch seltsam.

Ab diesem Vorkommnis wurde ich skeptisch, und fing an, neben der Stimmzettelausgabe Wahlgesetz und Wahlordnung zu lesen. Dabei fielen mir dann nach und nach immer wieder Punkte auf, über die der Wahlvorsteher offensichtlich nicht oder nur mangelhaft informiert war: So kam beispielsweise im Laufe des Vormittags eine ältere Dame zum Wählen, und erzählte uns, ihr Mann sei in der Nacht zuvor erkrankt und könne nicht aus dem Haus, und fragte uns, wie er denn nun noch wählen könne. Und was antwortete der Wahlvorsteher? “Da kann man leider gar nichts mehr machen!” und schickte die gute Dame nach Hause. Als ich ihm daraufhin versuchte klar zu machen, dass sogar schon laut Wahlbenachrichtigungskarte Mensch am Wahltag noch bis 13.00 bzw. bei der Bundestagswahl bis 15.00 Uhr einen Briefwahlschein beantragen kann, war es schon sehr schwer, mich ihm überhaupt verständlich zu machen, da er offensichtlich schon recht schwerhörig war. Auf jeden Fall war dem Wahlvorsteher das neu – das war in der DDR wohl noch anders

Ein weiterer Punkt der mir dann sowohl bei der Landtags- als auch der Bundestagswahl sehr negativ auffiel, war die konsequente Weigerung des Wahlvorstandes, Ausweise zu kontrollieren. Lieber stießen sie mit einem plumpen “Brauchen wir nicht!” viele Wähler-Innen die von sich aus schon den Ausweis vorzeigen wollten vor den Kopf und machten mich konsequent altklug von der Seite an, wenn ich bei der Stimmzettelausgabe den Ausweis mit kontrolliert habe. “Wir kennen hier doch alle!” war da die Begründung für dann. Aha. Mir stieß dieses Vorgehen jedoch bitter auf. Eine Wahlbenachrichtigung kann schließlich jeder X-Beliebige aus einem Briefkasten fischen!

Dies bringt mich auch schon zu meinem nächsten Kritikpunkt: Warum setzt die Stadt Leipzig WahlhelferInnen in ihrem eigenen Wahlbezirk ein? Ich finde dieses Vorgehen äußerst intransparent und missbrauchsanfällig. So höhlt dieses Vorgehen meiner Meinung nach nicht nur das Wahlgeheimnis gefährlich aus (“Frau Müller-Meier-Schulze war ja gar nicht wählen!”), auch fördert es gewisse Nachlässigkeiten bei der Personenkontrolle. Ganz zu schweigen von der auch daraus resultierenden “Das haben wir schon immer so gemacht”-Mentalität. Ich fand das sehr kritisch, da der Großteil des Wahlvorstandes offensichtlich schon seit Jahren zusammen Wahlen beaufsichtigt.

Noch schlimmer wurde es dann aber erst noch zur Auszählung: von Anfang an herrschte während des Auszählvorganges eine sehr chaotische Stimmung, da der Wahlvorsteher offensichtlich von der sehr detaillierten Anleitung zum Auszählen vom Wahlamt überfordert war, und somit jeden irgendetwasohne Kontrolle einfach akzeptierte. auszählen ließ, und die ihm verkündeten Ergebnisse Ich hätte von ihm dabei eine klare Beaufsichtigung und Anleitung des Zählvorganges erwartet, da ihm so wie es sowohl bei Landtags- als auch Bundestagswahl ablief im Endeffekt jeder irgendein Ergebnis hätte geben können. Verschlimmert wurde diese Situation noch durch das über-dominante Auftreten der stellvertretenden Wahlvorsteherin, die immer wusste, dass jemand anderes doch gerade etwas falsch gezählt hatte, und immer sehr schnell mit voreiligen Schlüssen über mögliche Fehlerquellen war. So wurde ein Fehler in einer Kontrollquersumme – der mich persönlich zum nochmaligen Zählen veranlasst hätte – von ihr ganz schnell aufgedeckt: “Das hatten wir schon mal, das lag an dem-und-dem…”, Schwupps wurden die Zahlen so verbessert wie sie ihrer Meinung nach hätten sein sollen, ohne dass außer ihr wohl jemand nur ansatzweise verstanden hatte, warum das jetzt so geändert wurde. Mindestens ich habe es nicht verstanden. Der Wahlvorsteher hat es sicherlich auch nicht verstanden, da es bei ihm sicherlich schon nicht einmal akustisch ankam. Ob in diesem konkreten Fall nun wirklich was schief lief oder nicht sei nun mal dahingestellt – wenn durch solche Vorkommnisse nur in jedem zehnten Wahlbezirk eine Stimme falsch gezählt wird, kann das einfach schon das Wahlergebnis beeinflussen und widerspricht klar dem Prinzip der Gleichheit der Wahl!

Mein Fazit aus diesen zwei Einsätzen: Ich finde, diese äußerst verantwortungsvolle Tätigkeit als Wahlhelfer In sollte nur von Menschen gemacht werden, die auch die Fähigkeit besitzen, sich an neue Vorgaben anzupassen, die eine gewisse Stressresistenz aufweisen und auch den Text einer Wahlordnung zu verstehen. So ist meiner Meinung nach das von der Stadt Leipzig praktizierte Verfahren, den Stadtbediensteten die sich als Wahlhelfer betätigen einen freien Tag als Ausgleich zu geben aus meiner Sicht ein äußerst fraglicher Anreiz, um Leute, die null Verständnis und Interesse für die Relevanz von Wahlen haben zu dieser Tätigkeit zu überreden. Natürlich sehe ich das Problem, dass es wohl immer einen WahlhelferInnenmangel gibt, aber dies müsste sich v.a. in einer Stadt wie Leipzig auch anders regeln lassen – so z.B. über gezielte Werbung für die Tätigkeit an der Uni o.Ä. Auch fände ich eine generelle kurze Schulung aller WahlhelferInnen vor dem Wahltag sehr sinnvoll, damit wirklich alle über die zu beachtenden Punkte aufgeklärt wären. Auch eine Einsatzortplanung entgegen der Wahlbezirke der WahlhelferInnen fände ich sehr wünschenswert, um ein Einschleifen von Nachlässigkeiten zu unterbinden.

Schließen möchte ich diesen langen Blog-Eintrag jetzt mit dem Appell an alle jungen Menschen: Meldet euch selbst als Wahlhelfer-In, werbt in eurem Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis für diese Tätigkeit, damit die Kommunen nicht auf senile Rentner-Innen und ex-SEDler zurückgreifen müssen! Opfert diesen einen Tag für die Demokratie!

Aus meiner Sicht ein unglaublicher Vorgang, der so nicht im Raum stehen darf. Ich werde mich der Anliegen des Verfassers annehemen und im Rathaus nachfragen und auf Konsequenzen drängen, denn auch mir ist als Wähler aufgefallen, dass in meinem Wahllokal auch keine Ausweise erforderlich waren!Die Antwort des Rathauses werde ich dann hier veröffentlichen!MitMachPolitik Markus Kowollik

Es grüßt Sie… Ihr Markus Kowollik

One Response to “Hat die Wahlordnung keine Gültigkeit Herr Fischer? Analysen des Wahlvorgangs eines Wahlhelfers in Leipzig…”

  1. Philipp Guhr
    Oktober 3rd, 2009 17:23
    1

    Nach § 56 Abs. 3 Bundeswahlordung ist es nicht erforderlich, dass der Wahlvorstand vom Wähler verlangt, sich auszuweisen. Ich würde mir da aber auch eine Änderung wünschen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html

    In der Hinsicht also kein Fehler.

    Ansonsten ist da aber wohl einiges schiefgelaufen.
    Einfach zu vergessen, zu prüfen, ob die Wahlurne leer ist, geht z.B. nicht.

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